In der Schweiz und international
Die Ausübung der Stimmrechte ist ein zentrales Instrument für Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Interessen langfristig wahren und die Praktiken der kotierten Unternehmen, deren Miteigentümerinnen und -eigentümer sie sind, positiv beeinflussen wollen. Sie ist zudem eine gesetzliche Pflicht für Schweizer Pensionskassen und ein zentrales Element ihrer treuhänderischen Pflicht.
Ethos bietet einen Analyseservice für die Generalversammlungen sämtlicher im SPI enthaltenen Unternehmen (rund 200 abgedeckte Gesellschaften) sowie der grössten kotierten Unternehmen in Europa, Nordamerika und der Asien-Pazifik-Region an. Insgesamt umfasst dies über 500 Unternehmen, die mehr als 70 % der Marktkapitalisierung der wichtigsten Referenzindizes für Aktien aus entwickelten Märkten repräsentieren.
Die Analysen enthalten eine detaillierte Prüfung der Traktanden, begründete Stimmempfehlungen auf der Grundlage der Grundsätze guter Corporate Governance und der Ethos-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung sowie eine Reihe von Informationen zum analysierten Unternehmen, insbesondere zur Zusammensetzung des Verwaltungsrats und zu den Vergütungen der Führungsinstanzen.
Für die europäischen Unternehmen werden die Primäranalysen von einem Netzwerk unabhängiger und erfahrener Analystinnen und Analysten erstellt, die sich 2023 im «Ethos European Network» zusammengeschlossen haben. Die Stimmempfehlungen stützen sich auch hier auf den Ethos-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung, die jährlich überprüft und aktualisiert werden.
Die Analysen von Ethos werden den Kundinnen und Kunden in der Regel 12 Tage vor der Generalversammlung zugestellt. Zusätzlich erhalten sie einen vierteljährlichen Bericht, der die wichtigsten Generalversammlungspunkte zusammenfasst. Ausserdem veröffentlicht Ethos ihre Stimmempfehlungen für Schweizer Unternehmen fünf Tage vor dem Datum der Generalversammlungen auf ihrer Webseite.
Fokus auf Immobilien
Ende 2025 hat Ethos beschlossen, die Abdeckung ihrer Generalversammlungsanalysen auf die grössten nicht kotierten Schweizer Immobiliengesellschaften und -anlagestiftungen auszuweiten.
Immobiliengesellschaften und -anlagestiftungen unterstehen nicht den gleichen Transparenzpflichten und Regelungen bezüglich der Aktionärsrechte wie kotierte Gesellschaften - weder in Bezug auf die Stimmrechte noch auf die offenzulegenden Informationen. Für Pensionskassen besteht zudem keine gesetzliche Pflicht, an den Abstimmungen der Generalversammlung nicht kotierter Gesellschaften teilzunehmen. Entsprechend wird das Stimmrecht oft weniger systematische ausgeübt, zumal nicht kotierte Gesellschaften nicht immer die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe anbieten.
Mit der Erweiterung der Abdeckung ihrer Analysen auf die Generalversammlungen nicht kotierter Immobiliengesellschaften und -analgestiftungen will Ethos Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen, eine zentrale Rolle bei der Förderung guter Governance-Praktiken zu spielen und die Risiken von Misswirtschaft zu minimieren. Auch wenn die gesetzlichen Anforderungen an sie weniger hoch sind, hindert diese nichts daran, Best Practices in den Bereichen Corporate Governance, Transparenz und Nachhaltigkeitsstrategie einzuführen.
Administrative Unterstützung
Ethos bietet institutionellen Anlegerinnen und Anlegern, die Analysen zu Generalversammlungen beziehen, administrative Unterstützung bei der Ausübung ihrer Stimmrechte.
Privataktionärinnen und -aktionäre von in der Schweiz kotierten und im SPI enthaltenen Unternehmen (mit Ausnahme der Unternehmen BKW und Evolva) haben die Möglichkeit, ihre Stimmrechte an Ethos zu delegieren. In diesem Fall werden die Stimmrechte gemäss den Stimmempfehlungen von Ethos ausgeübt. Dazu müssen folgende Schritte befolgt werden:
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Auf dem Anmeldeformular im Feld Vollmachtserteilung "erteile Vollmacht an folgenden Aktionär" ankreuzen.
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Die Vollmacht wie folgt ausstellen: "Ethos Stiftung, Place de Pont-Rouge 1, CP 1051, 1211 Genf 26"
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Auf dem Anmeldeformular vermerken, dass die Eintrittskarte direkt Ihrem Bevollmächtigten zugestellt wird.
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Das unterzeichnete Formular mit dem dazu vorgesehenen Briefumschlag an das Aktienregister der Gesellschaften zurücksenden.
Ethos erhält dann direkt von den Unternehmen die Zutrittskarte zur Generalversammlung.
Bei Unternehmen, die ein Bestellformular für Zutrittskarten zur Generalversammlung verschicken, muss die Zutrittskarte zuerst bestellt werden. Nach Erhalt der Zutrittskarte ist Ethos als Bevollmächtigter anzugeben und die Zutrittskarte ist unterschrieben an Ethos zurückzusenden.